Technische Lieferbedingungen

1. Beschaffenheit des Grundmaterials

Die Teile müssen in galvanisierbarem Zustand und in geeigneten Transportbehältnissen angeliefert werden.

Die Rohteile müssen frei sein von:

  • Lötmittelrückständen
  • Schweißrückständen
  • Zunder und Ölkohle
  • eingebrannten Ölen und Fetten
  • Formsand und Gusshaut
  • Farbanstrichen
  • Graphit
  • Trowalrückständen
  • chemisch nicht entfernbaren Rückständen
  • halogen- bzw. silikonhaltiger Konservierung

Sofern eine zusätzliche Vorbehandlung notwendig ist, wird diese separat berechnet und durchgeführt. Grundmaterialfehler, wie – Poren – Risse – Lunker – Doppelungen etc., sowie korrodiertes Material können zu mangelhaften Beschichtungsergebnissen führen und somit zu Haftungsproblemen. Die Teile müssen sortenrein, d.h. ohne Fremdteile wie Stanzabfälle, Drehspäne usw. angeliefert werden. Bei gehärteten und / oder vergüteten Teilen ist grundsätzlich das Härteverfahren sowie der Härtegrad anzugeben, da dies einen erheblichen Einfluss auf den Beschichtungsprozess darstellt. Ein Fertigungsausschuss von bis zu 0,5 % ist verfahrensbedingt nicht zu vermeiden. Die dafür notwendigen Rohteile werden durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Belastungen hierfür können nicht anerkannt werden.

2. Verpackung

Die Auslieferung erfolgt in der vom Kunden beigestellten Verpackung bzw. nach Vereinbarung. Bitte verwenden Sie umweltfreundliches Verpackungsmaterial. Die Ware ist aus Sicherheitsgründen in stapelbaren Behältnissen anzuliefern. Kleingebinde sind aus Gründen des Arbeits- und Versicherungsschutzes auf 15 kg zu limitieren. Bei stückzahlgenauen Verpackungen ist eine Abweichung von bis zu 2,5 % möglich. Die vom Kunden beigestellten Artikel und Transportbehältnisse sind mit Kundenname und Artikelbezeichnung zu versehen.

3. Prozesssicherheit und Qualitätsmanagement

In regelmäßigen Abständen findet eine Überprüfung der Prozessfähigkeit statt. Bei Losgrößen unter der Mindestlosgröße erfolgt die Bearbeitung unter serienähnlichen Bedingungen ohne Gewähr. Im Falle von Anlagenstörungen werden die Teile im Regelfall entschichtet und durch erneute Beschichtung nachgearbeitet. Falls dies aufgrund des Grundmaterials oder besonderer Anforderungen an das Teil nicht möglich sein sollte, ist ein ausdrücklicher Hinweis seitens des Auftraggebers vor Auftragsvergabe notwendig.

4. Schichtdicken und Korrosionsbeständigkeit

Die durchgeführten Messungen und die angegebenen Schichtdicken beziehen sich immer auf den in der Zeichnung oder Bestellung vereinbarten Messpunkt. Bei Nichtangabe durch den Kunden wird der galvanotechnisch günstigste Messpunkt angenommen. Abhängig von der Teilegeometrie variiert die Schichtdicke an anderen Stellen von dem Teil (niedriger oder hoher Stromdichtebereich). Passmaße können nur bei ausreichend großer Vormaß- und Schichtdickentoleranz eingehalten werden. Diese unterliegen nicht unserem normalen Prüfumfang. Falls Gewinde- oder Passmaßprüfungen durchgeführt werden sollen, müssen die Prüfmittel vom Kunden beigestellt und verwaltet werden. Bei den beschichteten Warenträgern werden Schichtdicken- und Ni-Einbaurate gemessen. Passmaße und Gewinde müssen entsprechend der Schichtdickenvorgabe kundenseitig vorgehalten werden. Abhängig von der Teilegeometrie können unbeschichtete Stellen mit niedrigerer bzw. erhöhter Schichtdicke oder Verfärbungen auftreten (z.B. Sacklöcher, Vertiefungen, Innenseite von Rohrleitungen usw.). An diesen Stellen ist mit reduzierter Korrosionsbeständigkeit zu rechnen. Wir empfehlen für Oberflächen, die nach der Beschichtung umgeformt werden, die Mindestschichtdicke auf 6 μm zu reduzieren. Bei der Prüfung auf Weißrost ist in Abhängigkeit vom materialbedingten zulässigen Umformradius und der Qualität des Biegewerkzeuges im Bereich der Umformung mit reduzierter Beständigkeit zu rechnen. Die in den Normen genannten Normenquerverweise werden nur unter ausdrücklicher Bestätigung im Angebot oder Auftrags- bzw. Zeichnungsbestätigung berücksichtigt. Die serienbegleitenden Prüfungen gemäß den Normenanforderungen beschränken sich auf die Schichtdickenmessung. Eine Haftfestigkeits- und Salzsprühnebelprüfung werden im Rahmen der Erstbemusterung durchgeführt. Darüber hinausgehende Prüfungen sind nicht vorgesehen und anzugeben.

5. Ausschlüsse und Einschränkungen bei Trommelbeschichtung

Verfahrensbedingt sind bei der Trommelbeschichtung mechanische Beschädigungen möglich. Wir führen standardmäßig keine Gewindelaufprüfungen durch. Bei Teilen mit flächiger Geometrie besteht die Neigung zum Verkleben bzw. zur Anhaftung an der Trommelwandung (Perforationsflecken). In wie weit die Optik und/oder die Korrosionsbeständigkeit dadurch beeinträchtigt werden, muss ggf. durch einen Versuch ermittelt werden. Für Teile, die auf Grund der Geometrie zum Verklemmen neigen, gilt entsprechendes.

6. Ausschlüsse und Einschränkungen bei Gestellbeschichtung

Verfahrensbedingt sind Kontaktstellen mit verringerter Korrosionsbeständigkeit und optischer Beeinträchtigung nicht zu vermeiden. Zulässige Kontaktstellen müssen vor Fertigungsbeginn definiert werden. Falls Teile aufgrund der Geometrie oder des Verfahrens verschlossen bearbeitet werden müssen, können im Innenbereich vorhandene Rückstände oder Korrosionsprodukte nicht entfernt werden. Schweißkonstruktionen aus Rohrelementen oder Hohlkörpern müssen mit Auslaufbohrungen versehen sein.

7. Verwendung von Nachbehandlungen

Verfahrensbedingt sind Rückstände von Versiegelungen (z.B. Anhäufungen, Abtropfflecken etc.) nicht vollständig zu vermeiden. Etwaige Abweichungen im Reibbeiwert, die in Folge differenter Verbindungspaarungen entstehen, müssen durch den Kunden untersucht werden.

8. Wasserstoff-Versprödung

Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, enthalten unsere Angebote keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Wasserstoff-Versprödung. Sollte die Zugfestigkeit des Grundwerkstoffes > 1000 N/mm² sein oder muss aus anderen Gründen eine Wärmebehandlung erfolgen, ist dies kundenseitig anzugeben. In diesem Fall müssen Härte/Festigkeit des Materials in der Bestellung/Anfrage angegeben werden. Die Parameter einer angebotenen Wärmebehandlung beruhen auf Normvorgaben bzw. Erfahrungswerten. Der Nachweis der Wirksamkeit erfolgt in der Regel durch artikelbezogene Verspannungsversuche in artikelbezogenen Prüfvorrichtungen. Diese Prüfungen müssen vom Kunden durchgeführt werden.

9. Optisches Erscheinungsbild

Bei den meisten Oberflächen handelt es sich um technische Beschichtungen, die die Vorgaben an die Korrosionsbeständigkeit erfüllen. Ein optischer Anspruch besteht hier nicht. Teile, die kundenseitig einen optischen Anspruch besitzen (z.B. Sichtteile), müssen bereits im Vorfeld als solche definiert werden. Die eingesetzten Passivierungen besitzen eine irisierende Farbgebung. Bei dekorativen Oberflächen (z.B. Nickel Chrom) muss bereits bei der Anfrage ersichtlich sein, ob es sich um eine technische oder hochglänzende Oberflächen handelt. Bei hochglänzenden Oberflächen muss eine gesonderte Vorbehandlung erfolgen (z.B. Schleifen oder Polieren).

10. REACH

Die Pentz & Gerdes GmbH & Co. KG ist im Sinne von REACH ein nachgelagerter Anwender von Chemikalien-Systemen und daher nicht für die Registrierung und Zulassung von den verwendeten Chemikalien-Systemen verantwortlich. Die Pentz & Gerdes GmbH & Co. KG hat ihre Chemikalienlieferanten auf die Einhaltung der REACH-Regelungen verpflichtet.

11. Werkzeuge und Galvanikgestelle

Die kalkulierten Preise basieren auf Bearbeitung der Artikel auf bereits vorhandenen Universalgestellen. Bei Notwendigkeit von Sondergestellen aufgrund besonderer Teilegeometrie oder sonstiger besonderer Eigenschaften und Vorgaben werden die Gestellkosten im Angebotsverfahren mit angegeben. Für die Bestellung von Galvanik-Sondergestellen werden eine Vorlaufzeit von ca. 6 Wochen und mindestens zwei Musterteile benötigt.

Stand: Oktober 2015

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